Kirchenvorstand

Aufgaben des Kirchenvorstandes (§ 28 KVVG)

 

  • Die Einrichtung und Auflösung von Fachausschüssen und die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen an die Fachausschüsse,
  • die Berufung und Entlassung von einzelnen oder allen Mitgliedern der Fachausschüsse,
    den jährlichen Wirtschaftsplan für die Pfarrei und für die Eigenbetriebe aufzustellen und für die
    Mitglieder der Pfarrei öffentlich auszulegen,
  • den Jahresabschluss, der für die Pfarrei und für die Eigenbetriebe nach der Finanz-, Vermögens-
    und Wirtschaftsordnung für die Pfarreien im Erzbistum Berlin in ihrer gültigen Fassung zu erstel-
    len ist, zu prüfen, festzustellen und durch das Erzbischöfliche Ordinariat Berlin genehmigen zu
    lassen,
  • das Vermögensverzeichnis der Pfarrei zu führen,
  • den Stellenplan für die Pfarrei und ihrer Eigenbetriebe zu erstellen und zu beschließen sowie
    durch das Erzbischöfliche Ordinariat genehmigen zu lassen,
  • die Koordination der Zusammenarbeit der Fachausschüsse im Rahmen der ihnen übertragenen
    Aufgaben und Befugnisse einschließlich der Entscheidung in allen konkurrierenden Fällen,
  • die Erarbeitung und Entwicklung eines wirksamen Kontrollinstrumentariums, insbesondere eines
    gleichförmigen Informations- und Berichtswesens des Kirchenvorstandes, seiner Fachaus-
    schüsse und sonstigen Beauftragten und erforderlicher Verzeichnisse von Dokumenten,
  • die Durchführung vorgeschriebener Registratur- und Archivierungsarbeiten,
  • die Zuarbeit für die Führung der Pfarrchronik im Zusammenwirken mit den Fachausschüssen,
  • die Beschlussfassung nach § 32,
  • die Benennung eines Ansprechpartners aus der Mitte der gewählten Mitglieder für Datenschutz
    und Datensicherheit,
  • die Benennung eines Ansprechpartners aus der Mitte der gewählten Mitglieder für Arbeitsschutz und
  • die Sicherstellung der Einhaltung der Aufgaben der Ordnung zur Prävention von sexualisierter
    Gewalt an Minderjährigen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich des
    Erzbistums Berlin (Präventionsordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Gewählte Mitglieder

  • Reinhold Brachmann (Vorsitzender des Bauausschusses)
  • Marc Czernetzki (Finanzausschuss)
  • Dr. Adrian Funke (Vorsitzender des Finanzausschusses)
  • Angelika Oelmann
  • Jörn Piro (stellvertretender Vorsitzender, Kitaausschuss, Personalausschuss)
  • Kai Vennewald (Datenschutz)
  • Karl Wille (Bauausschuss)
  • Prof. Dr. Joachim Wuermeling

Vom Pfarreirat entsandtes Mitglied:

  • Dr. Christian Schwirten

hauptamtliche Mitglieder

 

Gast mit Rederecht

Beauftragte des Kirchenvorstands für Prävention: Antje Hering (EA), Regina Galecki (EA)

Entsandte des Kirchenvorstands in das örtliche KiTa-Kuratorium: Regina Galecki, Jörn Piro

 

Kontakt

über den Vorsitzenden 

Pater Dr. Gerald Tanye

gerald.tanye@erzbistumberlin.de

 

über die Verwaltungsleiterin Frau Kreft

debora.kreft@erzbistumberlin.de

 

über die Pfarrsekretärin Frau Küttner-Lipinski

pfarrbuero@christi-auferstehung.net